Seeschiffahrt Tauglichkeit
Dienstleistungen
Binnenschifffahrtstauglichkeit / Untersuchung für Binnenschifffahrt
Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Die medizinische Tauglichkeit muss vom Besatzungsmitglied für jede Erteilung eines Befähigungszeugnisses durch den Tauglichkeitsnachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen werden. Sofern die Tauglichkeit nicht auf einen anderen Zeitrahmen befristet wurde, muss diese erneut ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nachgewiesen werden.
Gerne bieten wir Ihnen als Binnenschiffer die Tauglichkeitsuntersuchungen in unserer Praxis in Siegen an.
Nach erfolgreicher Zertifizierung im Jahr 2023 sind wir nun in der Lage, die Untersuchungen nach § 24 Abs. 3 BinSchPersV durchzuführen.
Die Kosten liegen bei 125 Euro brutto.
Sie finden uns auch auf der Liste "Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte"