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Tauglichkeitsuntersuchung für die Binnenschifffahrt

Papierschiff auf Wellen, im Hintergrund ein Segelschiff im Sonnenuntergang

Medizinische Tauglichkeit für Besatzungsmitglieder

Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Die medizinische Tauglichkeit muss vom Besatzungsmitglied für jede Erteilung eines Befähigungszeugnisses durch den Tauglichkeitsnachweis belegt werden, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Sofern die Tauglichkeit nicht auf einen anderen Zeitrahmen befristet wurde, muss sie ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erneut nachgewiesen werden.

Gerne bieten wir Ihnen als Binnenschiffer die Tauglichkeitsuntersuchungen in unserer Praxis in Siegen an. Nach erfolgreicher Zertifizierung im Jahr 2023 sind wir in der Lage, die Untersuchungen nach § 24 Abs. 3 BinSchPersV durchzuführen.

Sie finden uns auch auf der offiziellen Liste „Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte“ der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

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